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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der PapierNest GmbH, Hoheluftchaussee 95, D-20253 Hamburg für den Geschäftsverkehr mit Handelspartnern

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die PapierNest GmbH nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung (E-Mail genügt) an.

(2) Sofern die Vertragsparteien in laufenden Geschäftsbeziehungen stehen, gelten diese AGB in ihrer jeweils zum Bestellzeitpunkt gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es jeweils der erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Findet die Warenübergabe durch einen Außendienstmitarbeiter der PapierNest GmbH bei dem Kunden vor Ort statt, kommt der entsprechende Kaufvertrag durch Übergabe der Ware (Angebot) und Unterschrift des Kunden - sei es in dem mobilen Datenerfassungsgerät (MDE) oder auf einem oder Bestell- oder Lieferschein oder ähnlichem – (Annahme) zustande. Der Kunde erhält ggf. eine Durchschrift des Bestell- oder Lieferscheins. Andernfalls erhält der Kunde auf Wunsch eine Auftragsbestätigung per Fax oder E-Mail, sofern Fax- und/oder Emailadresse des Kunden hinterlegt sind oder von diesem mitgeteilt werden.  

(2) Für den Fall, dass der Außendienstmitarbeiter die Ware bei dem Besuch vor Ort nicht für eine direkt Übergabe vorrätig hat, kommt der Vertrag wie folgt zustande: Der Kunde gibt eine Bestellung bei dem Außendienstmitarbeiter ab. Diese Bestellung gilt als Angebot i.S.v. § 145 BGB.  Die PapierNest GmbH teilt dem Kunden unverzüglich mit, ob das Angebot angenommen wird. 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort (siehe unten § 13) erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

(2) Sofern der Kunde die Ware von einem von der PapierNest GmbH eingesetzten Handelsvertreter übernimmt, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware vor Ort auf den Kunden über.

(3) Die PapierNest GmbH behält sich das Recht vor, die Art des Versandweges auszuwählen oder sich bei der Lieferung auch Dritter zu bedienen.

(4) Die gegebenenfalls anfallenden Versandkosten sind in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführt.

§ 3 Gefahrübergang, Versandkosten

(1) Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste. Alle angebotenen Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie ggf. anfallender Versandkosten.

(2) Es gelten folgende Zahlungsfristen:

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen räumen wir 2% Skonto ein. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist dabei der Eingang der Zahlung bei der PapierNest GmbH.

 

Hat der Kunde die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren gewählt, gewährt die PapierNest GmbH 3 % Skonto, vorausgesetzt, der Einzug ist binnen einer Woche ab Rechnungsdatum vereinbart und möglich.

(3) Ist bei einem der PapierNest GmbH erteilten Bankeinzugsrecht eine ordnungsgemäße Abbuchung nicht möglich, so trägt der Kunde alle der PapierNest GmbH hieraus entstandenen Kosten, wenn er die Unmöglichkeit der Abbuchung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für anfallende Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen.

(4) Ist der Kunde mit einer Geldforderung in Verzug, so ist die PapierNest GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.

(5) Die PapierNest GmbH ist berechtigt, als weiteren Verzugsschaden Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnung (maximal 3 Mahnläufe) geltend zu machen.

(6) Sind Teilzahlungen vereinbart, so werden alle Forderungen ohne Rücksicht auf die Fälligkeiten aus diesen Vereinbarungen sofort fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.

(7) Vorbehaltlich gesonderter Absprache gelten die in der jeweils aktuellen Preisliste für die einzelnen Produktgruppen jeweils einzeln festgelegten Mindestabnahmemengen.

(8) Sofern eine Lieferung infolge von Umständen, die von dem Kunden zu vertreten sind, nicht an diesen ausgeliefert werden kann und erneut an den Kunden versendet wird, hat der Kunde die für die von ihm zu vertretende erfolglose Anlieferung sowie den Rücklauf entstandenen Versandkosten zu tragen.

§ 4 Preise, Zahlungen und Zahlungsmodalitäten, Verzug, Mindestabnahmemengen, Postrückläufer

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die PapierNest GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die PapierNest GmbH ab. Die PapierNest GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die PapierNest GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der PapierNest GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere mit diesen in Verzug gerät. In diesem Fall steht der PapierNest GmbH ein Anspruch gegen den Kunden auf unverzügliche Mitteilung aller zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Informationen (insbesondere Kontaktdaten der Käufer des Kunden) zu. Mit Rücksicht auf die Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut im Wege des Factoring, vertragswidrig und daher unzulässig.

(2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der PapierNest GmbH hinweisen und die PapierNest GmbH unverzüglich schriftlich (E-Mail genügt) benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der PapierNest GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der PapierNest GmbH entstandenen Ausfall.  

(3) Die PapierNest GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Kunde erhält für die Verlagsprodukte leihweise Verkaufshilfen. Diese Verkaufshilfen bleiben Eigentum der PapierNest GmbH und sind – vorbehaltlich gesonderter Absprache – nach Ablauf der Geschäftsbeziehungen zurückzugeben, spätestens jedoch 4 Monate nach Auslieferung der letzten Bestellung an den Kunden. Der Kunde ist zu einem sorgsamen Umgang mit den Verkaufshilfen verpflichtet. Etwaige Schäden oder Verluste an den überlassenen Verkaufshilfen müssen der PapierNest GmbH umgehend gemeldet werden. Der Kunde ist zum Schadensersatz bei durch ihn zu vertretener Beschädigung oder Verlust verpflichtet. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, im Falle einer von ihm zu vertretenen Beschädigung die jeweiligen Verkaufshilfen nach vorheriger Rücksprache mit der PapierNest GmbH auf eigene Kosten zu entsorgen.

§ 7 Verkaufshilfen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit folgenden Einschränkungen:

(1) Der Kunde hat – sofern er Kaufmann im Sinne des HGB ist - die angelieferten Waren und Produkte unverzüglich nach dem Empfang zu untersuchen. Stellt er dabei Schäden, Mengendifferenzen oder sonstige Beanstandungen fest, ist er verpflichtet, der PapierNest GmbH unverzüglich Anzeige hiervon zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Soweit es sich um einen versteckten Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(2) Mängel an Teilen der Lieferung können dann nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen, wenn die Teillieferung für den Kunden verwertbar ist.

(3) Wir weisen darauf hin, dass allgemein übliche und technisch bedingte unwesentliche Abweichungen von Maßen und der Form keine Mängel darstellen und den Kunden daher nicht berechtigen, Sachmängel oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

(4) Es ist der PapierNest GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachlieferung) innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so gelten im Übrigen vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen die gesetzlichen Vorschriften.

(a) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der PapierNest GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(b) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die PapierNest GmbH bestehen nur insoweit, wie der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen die PapierNest GmbH gilt Satz 1 entsprechend.

(c) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung unserer Ware bei der von dem Kunden angegebenen Lieferadresse. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 478 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt.

(d) Die vorstehende Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, für die die PapierNest GmbH nach den Regelungen des nachfolgenden § 12 haftet. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(5) Rücksendungen sollen nur nach vorheriger Einverständniserklärung der PapierNest GmbH erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis der PapierNest GmbH erfolgen und zu deren Annahme die PapierNest GmbH nicht verpflichtet ist, brauchen von der PapierNest GmbH nicht angenommen zu werden. In diesem Fall hat der Kunde die für die Rücksendung anfallenden Kosten zu tragen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge, Rückgriff, Verjährung, Rücksendungen

(1) Die Rücknahme von mangelfreien Waren bedarf immer der ausdrücklichen Vereinbarung mit der PapierNest GmbH. Eine Rechtspflicht zur Rücknahme oder zum Umtausch mangelfreier Waren besteht nicht. Die Rücknahme erfolgt gemäß gesonderter Absprache durch den Außendienstmitarbeiter oder durch Rücksendung an eine von der PapierNest GmbH vorgegebene Anschrift.

(2) Im Falle einer solchen Vereinbarung erfolgt die Rücknahme, vorbehaltlich gesonderter Absprache, ausschließlich gegen Erteilung einer Gutschrift, die mit Rechnungen für künftige Lieferungen der PapierNest GmbH zu verrechnen ist. Ein Anspruch auf Auszahlung der Gutschrift besteht nicht. 

§ 9 Rücknahmeregelung

Der Kunde, der nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die PapierNest GmbH an Dritte abzutreten, soweit die PapierNest GmbH nicht der Abtretung schriftlich zustimmt.

§ 10 Abtretungsverbot

(1) Die PapierNest GmbH haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit haftet die PapierNest GmbH auch bei nur leicht fahrlässiger Pflichtverletzung. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(2) Gleiches gilt für Pflichterfüllungen unserer Erfüllungsgehilfen. 

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Erfüllungsort - sowohl für Zahlung als auch Lieferung – ist, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anders geregelt, der Unternehmenssitz der PapierNest GmbH.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Unternehmenssitz der PapierNest GmbH.

(3) Für die Rechtsverhältnisse zwischen der PapierNest GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmung zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht/CISG).


Stand:  18. Dezember 2023

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
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